Der Besuch dieser Website oder die Einreichung einer Fallprüfungsanfrage begründet kein Mandatsverhältnis. Ein Mandatsverhältnis kommt ausschliesslich durch Abschluss einer schriftlichen Erfolgshonorar-Vereinbarung (pactum de palmario) zwischen Ihnen und der Northbound Legal AG zustande.
Northbound Legal AG
Bahnhofstrasse 100, 8001 Zürich, Schweiz
Telefon: +41 44 555 0142 · E-Mail: kontakt@northboundlegal.ch
Handelsregister: CHE-123.456.789 (Handelsregisteramt Kanton Zürich)
Berufsrechtliche Aufsicht: Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich
Anwaltsregister: Kanton Zürich Nr. 12345
Berufshaftpflichtversicherung: gemäss Art. 12 lit. f BGFA, gedeckt für die gesamte Schweiz
Die Inhalte dieser Website dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Treffen Sie keine rechtlichen Dispositionen gestützt auf die hier enthaltenen Informationen, ohne zuvor bei einer im Anwaltsregister eingetragenen Anwältin oder einem im Anwaltsregister eingetragenen Anwalt eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beratung einzuholen.
Verweise auf "CHF 47 Mio.+ zurückgeholt", Erfolgsquoten, einzelne Fallstudien und Mandantenbewertungen beschreiben Resultate, die in der Vergangenheit für bestimmte Mandanten unter bestimmten Umständen erzielt wurden. Frühere Resultate sind keine Garantie für vergleichbare Ergebnisse in künftigen Mandaten. Jeder Fall hängt von seinem konkreten Sachverhalt, dem anwendbaren Recht und dem Verhalten der Gegenpartei ab.
Unser Modell "kein Erfolg, kein Honorar" ist durch eine schriftliche Erfolgshonorar-Vereinbarung geregelt, die vor Mandatsbeginn unterzeichnet wird. Eine solche Vereinbarung (pactum de palmario) ist nach gefestigter bundesgerichtlicher Rechtsprechung und Art. 19 der Standesregeln des SAV zulässig — im Unterschied zum verbotenen pactum de quota litis nach Art. 12 lit. e BGFA — sofern (i) ein angemessenes Grundhonorar oder die Übernahme der laufenden Kosten gesichert ist und (ii) der erfolgsabhängige Honoraranteil ein angemessenes Mass nicht übersteigt. Die genauen Bedingungen werden in der individuellen Erfolgshonorar-Vereinbarung festgehalten.
Northbound Legal AG ist im Handelsregister Kanton Zürich eingetragen. Die bei uns tätigen Anwältinnen und Anwälte sind im kantonalen Anwaltsregister eingetragen und Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV). Sie üben den Beruf in der gesamten Schweiz gestützt auf Art. 4 BGFA aus.
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